Innovativer Arbeitsschutz durch Prävention
Arbeitsschutz (SiFa)
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ sind die Arbeitgeber/Unternehmer verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) führen wir die sicherheitstechnische Betreuung in Ihrem Unternehmen durch. Wir unterstützen und beraten Sie als Arbeitgeber, Ihre Beschäftigten und die Interessenvertretungen in allen Fragen des Arbeitsschutzes einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsabläufe.
Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind in § 6 ASiG festgelegt und werden im DGUV Vorschrift 2 detailliert erläutert.
SiGeKo
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo):
Seit 1998 ist der Einsatz des SiGeKo in der Baustellenverordnung (BauStellV) geregelt. Laut §3 BauStellV ist der Bauherr dazu verpflichtet, mind. einen Koordinatoren zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan):
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) muss erstellt werden, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und eine Vorankündigung notwendig ist oder besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang 2 BaustellV ausgeführt werden (z.B. Arbeiten mit möglicher Absturzhöhe von mehr als 7 m).