Wir beraten Sie und stellen Fachkräfte für die Bereiche:
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ sind die Arbeitgeber/Unternehmer verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) führen wir die sicherheitstechnische Betreuung in Ihrem Unternehmen durch. Wir unterstützen und beraten Sie als Arbeitgeber, Ihre Beschäftigten und die Interessenvertretungen in allen Fragen des Arbeitsschutzes einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsabläufe.
Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind in § 6 ASiG festgelegt und werden im DGUV Vorschrift 2 detailliert erläutert.
Unsere Dienstleistung als Sicherheitsfachkraft (SiFa):