Unsere Leistungen im Überblick

Wir beraten Sie und stellen Fachkräfte für die Bereiche:

  • Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
  • Arbeitsschutz (SiFa)

Arbeitsschutz (SiFa)​

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ sind die Arbeitgeber/Unternehmer verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) führen wir die sicherheitstechnische Betreuung in Ihrem Unternehmen durch. Wir unterstützen und beraten Sie als Arbeitgeber, Ihre Beschäftigten und die Interessenvertretungen in allen Fragen des Arbeitsschutzes einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsabläufe.

Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind in § 6 ASiG festgelegt und werden im DGUV Vorschrift 2 detailliert erläutert.

Unsere Dienstleistung als Sicherheitsfachkraft (SiFa):

  • Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit gem. ASIG und ArbSchG
  • Unterstützung bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
  • Organisation der Arbeitsschutzausschusssitzungen
  • Sicherheitsbegehungen sowie Betriebs- und Arbeitsplatzbeurteilung
  • Beratung bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung
  • Unterstützung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Analyse von Unfallursachen und Ermittlung von Unfallschwerpunkten
  • Durchführung von Unterweisungen und Safety-Meetings
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen gem. § 6 ArbSchG
  • Schulung Sicherheitsbeauftragte (SiBe) nach § 20 DGUV Vorschrift 1