Unsere Leistungen im Überblick

Wir beraten Sie und stellen Fachkräfte für die Bereiche:

  • Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
  • Arbeitsschutz (SiFa)

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

Seit 1998 ist der Einsatz des SiGeKo in der Baustellenverordnung (BauStellV) geregelt. Laut §3 BauStellV ist der Bauherr dazu verpflichtet, mind. einen Koordinatoren zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden.

Vorankündigung

Die Bestellung des SiGeKo ist jedoch nicht die einzige Aufgabe und Verantwortung, die auf den Bauherrn oder ein von ihm beauftragten Dritten, bei der Eröffnung einer Baustelle zukommt.

Laut § 2 BaustellV ist eine Vorankündigung für jede Baustelle nötig, bei der die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden. Die Vorankündigung muss spätestens 2 Wochen vor Errichtung der Baustelle an die zuständige Behörde übermittelt werden. Darüber hinaus ist sie auf der Baustelle sichtbar auszuhängen.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan)

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) muss erstellt werden, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und eine Vorankündigung notwendig ist oder besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang 2 BaustellV ausgeführt werden (z.B. Arbeiten mit möglicher Absturzhöhe von mehr als 7 m).

Unterlage für spätere Arbeiten

Der Koordinator hat nach § 3 Abs. 2 der Baustellenverordnung eine Unterlage für spätere Arbeiten zusammenzustellen. Mit ihr kann der Bauherr Konzepte und Informationen zum sicheren Betreiben und Instandhalten an die Nutzer und Betreiber eines Bauwerkes weitergegeben.

Im Rahmen der Baustellenkoordination übernehmen wir für Sie alle Leistungen der Baustellenverordnung (BaustellV):

  • Koordinierung der Baumaßnahmen nach § 4 ArbSchG
  • Erstellung Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Planes (SiGe-Plan)
  • Erstellung und Übersendung der Vorankündigung an die Behörden
  • Aufstellung der Baustellenordnung
  • Erstellen & Fortschreiben SiGe-Plan
  • Ausfertigung der Unterlage für spätere Arbeiten
  • Erstellen Notfall- & Alarmplans für die Baustelle
  • Einweisung der Auftragnehmer
  • Durchführung von Sicherheitsunterweisungen
  • Erstellen Unterlagen für spätere Arbeiten am Bauwerk
  • Erstellen Gefährdungsbeurteilungen